: WAA-Justiz
■ Bundesverwaltungsgericht schafft Ausnahmerecht
Die Empörung der Kläger gegen die WAA Wackersdorf über das Urteil des Bundesverwaltungsgericht ist nicht gespielt. Sie sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Bundesrichter bei ihrer juristischen Ehre zu packen und ihnen die eigenen Urteile und Veröffentlichungen der vergangenen Jahre unter die Nase zu reiben. Doch wo Milliardeninvestitionen auf dem Spiel stehen, pfeifen die Richter auf die Ehre.
Der Skandal im Skandal: Das atomrechtliche Genehmigungsverfahren zur WAA läuft mittlerweile seit über drei Jahren, ohne daß sich bisher ein Gericht dazu herabgelassen hat, sich mit dem Gefahrenpotential der Anlage auch nur auseinanderzusetzen. Die Sachauseinandersetzung wird beständig zwischen allen möglichen Gerichten hin- und hergeschoben. In der Zwischenzeit bauen die Betreiber auch ohne gültige atomrechtliche Genehmigung munter drauf los. Das hat Methode, denn mit jeder investierten Milliarde wird die Wahrscheinlichkeit geringer, irgendwann juristisch gestoppt zu werden.
Wer sich mit seinen Hoffnungen auf einen WAA-Stopp auf die Gerichte verläßt, wird immer wieder enttäuscht. Noch nie hat ein höchstes Gericht in letzter Instanz gegen eine Atomanlage entschieden. Bestenfalls kann ein Baustopp hier oder eine gerichtlich kassierte Teilgenehmigung da Zeit schaffen. Zeit für einen öffentlichen Prozeß, der die Anlage schließlich politisch undurchsetzbar macht.
Gerd Rosenkranz
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