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WAA – ein legaler Schwarzbau

Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: Bebauungsplan für das Gebiet der Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf ist nichtig / Konsequenzen des Urteils strittig / Klägeranwalt: „Baugenehmigungen praktisch gegenstandslos“ / München: „Kein Baustopp“  ■ Von Kleinöder und Rosenkranz

München/Berlin (taz) – Mit Überraschung und Befriedigung haben gestern die Gegner der Wiederaufarbeitungsanlage Wackersdorf (WAA) auf den Urteilsspruch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs reagiert: der Bebauungsplan „Westlicher Taxöldener Forst“ vom Februar 1985, der dem WAA-Bau zugrunde liegt, ist nichtig. Landwirt Michael Maier siegte damit in dem Verfahren gegen die Gemeinde Wackersdorf. Vor der selben Instanz war im April vergangenen Jahres schon die erste atomrechtliche Teilerrichtungsgenehmigung gefallen. Mit diesem Urteil geht der Erosionsprozeß am juristischen Unterbau der WAA weiter. Aus dem bayerischen Umweltministerium hieß es allerdings, ein Baustopp läge nicht an.

Im Verlauf der vier Prozeßtage hatte der Verwaltungsgerichtshof ausführlich auch die seit langem vorliegenden Gutachten der WAA-Gegner erörtert. Die Betreiber-Gutachten verloren dabei erheblich an Glaubwürdigkeit, zumal auch interne Zweifel und Widersprüche bei den Genehmi gungsbehörden zutage traten. Dreh- und Angelpunkt der Debatte war der Grundwasserschutz. Laut Landesentwicklungsplan darf von der WAA keine Gefährdung des überregional bedeutsamen „Grundwasserreservoirs Bodenwöhrer Senke“ ausgehen.

Das Gericht bestätigte die Auffassung der Kläger, nach der nuklearspezifische Fragen nicht allein dem atomrechtlichen Verfahren vorbehalten bleiben können, sondern auch bei der baurechtlichen Genehmigung zu berücksichtigen sind. In dem Bebauungsplan fehle die „gebotene Abwägung der mit dem Vorhaben unvermeidbar verbundenen Risiken aus ionisierender Strahlung“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die kurz- und längerfristigen Konsequenzen aus dem überraschenden Urteil sind zwischen Gegnern und Befürwortern der Anlage heftig umstritten. Klägeranwalt Wolfgang Baumann erklärte, mit dem Spruch seien praktisch auch die Baugenehmigungen gegenstandslos, die schon früher erteilt worden waren.

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