: Vorwurf der Intransparenz
■ Kontrollbericht der Europäischen Union liegt jetzt vor: 112 Millionen Mark für Weiterbildungsprogramme bleiben gesperrt. Senatsverwaltung für Arbeit wiegelt ab
In einem Prüfbericht der Europäischen Kommission wird der Senatsverwaltung für Arbeit „Intransparenz“ bei der Vergabe von EU-Mitteln für Weiterbildung vorgeworfen. Im vergangenen Herbst hatten Mitarbeiter der europäischen Generaldirektion V Weiterbildungsprojekte in Berlin besucht und dabei erhebliche Mängel bei den Abrechnungen des Geldes aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) festgestellt (die taz berichtete). Bis zur Aufklärung bleiben 112 Millionen Mark für die Qualifizierung von Berliner Arbeitslosen vorläufig eingefroren.
Der „Dienstreisebericht“, der der taz vorliegt, kritisiert im einzelnen, daß die Arbeitsverwaltung nicht über klare Kriterien verfüge, welche Maßnahmen gefördert werden sollen und welche nicht. Bei den Stichprobenkontrollen unter Projektträgern habe sich außerdem herausgestellt, daß viele Maßnahmen rückwirkend finanziert würden. „Damit werden eine realistische Programmplanung in Frage gestellt und die Grundregeln der Haushaltsführung verletzt“, urteilt der Bericht. Die EU-Kommission verlangt dagegen eine Genehmigung, bevor die Maßnahmen beginnen. Die bündnisgrüne Abgeordnete Sybill Klotz bezeichnet den Bericht als „verheerend“.
Die EU verlangt nun 1,6 Millionen Mark zurück, die an die Servicegesellschaft B&SU gegangen sind, die im Umweltbereich arbeitet. Die Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) machen immerhin ein Fünftel der Einnahmen der Senatsverwaltung für Arbeit aus. Jede ABM-Stelle in der Stadt wird aus dem ESF mitfinanziert; mehr als vierzig Prozent der Kosten für öffentliche Weiterbildungsprogramme werden vom ESF getragen. Jetzt schon, sagt Sabine Bohle von A3, einem Dachverband der ABM-Träger, mache sich im Bereich der Qualifikation von arbeitslosen Jugendlichen „der Zahlungstopp bemerkbar“. Anträge auf Verlängerung von Projekten würden im Augenblick nicht bearbeitet.
Alles halb so schlimm, meint jedoch Staatssekretär Peter Haupt von der Senatsverwaltung für Arbeit zum Vorwurf der Intransparenz: „Uns ist klar, wo die Mittel sind.“ Zugegebenermaßen sei das EU-Geld 1994 und 1995 mit dem Berliner Haushalt vermischt worden. Daher sei der Eindruck entstanden, daß es nicht zweckgebunden ausgegeben worden sei. Inzwischen habe sich die Lage jedoch geklärt. Der Umstand, daß „da ein paar Herren aus Österreich und Belgien nach Berlin kommen“ und ihnen die Erläuterungen zum komplexen Berliner Haushalt nicht ausreichten, weise darauf hin, daß „nicht alle ihrer Feststellungen auf der Wahrheit beruhen“.
Die rückwirkende Finanzierung von Projekten, sagt Haupt, sei so unerhört nicht. Daß bei der „Kantakademie“, wo „Europasekretärinnen“ ausgebildet werden, „die kaufmännische Buchführung nicht in Ordnung ist“, habe man bestätigt. Das sei aber ein Einzelfall. „Insgesamt werden wir unsere Kontrolle intensivieren“, verspricht Haupt. Er sei fest davon überzeugt, daß die Senatsverwaltung für Arbeit binnen kurzem die Zweifel der EU-Prüfkommission zerstreuen könne und die Mittel wieder freigegeben würden. Ulrike Winkelmann
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