Vorstoß gegen Geheimhaltung: Beamte sollen offener werden
Wer wissen will, was Behörden wissen, hat es schwer. Greenpeace legt mit anderen Verbänden daher einen Entwurf für ein Bürgerinformationsgesetz vor.
BERLIN taz | Die geheimen Stuttgart-21-Gutachten, Verträge über die Privatisierung von Wasserwerken, Schadstoffbelastung bei Lebensmitteln oder die Kosten für den Schweinegrippenimpfstoff: Wer wissen will, was Behörden wissen, hat es schwer. Und das trotz einer Fülle von Informationsgesetzen. Das soll sich nun ändern.
Am Dienstag hat der Umweltverband Greenpeace einen Entwurf für ein neues Bürgerinformationsgesetz vorgelegt. Diesen haben sie zusammen mit dem JournalistInnenverband Netzwerk Recherche und der Deutschen Gesellschaft für Informationsfreiheit (dgfi) erarbeitet. Markus Grill von Netzwerk Recherche sagte: "Es kann nicht sein, dass der Bürger darauf angewiesen ist, dass Wikileaks relevante Informationen veröffentlicht."
Man könnte meinen, die Informationsfreiheit sei gesichert in Deutschland. Hierzulande gibt es insgesamt 29 Informationsgesetze: Wer als Verbraucher etwas über schadstoffbelastete Lebensmittel oder Spielsachen wissen will, kann sich seit zwei Jahren auf das Verbraucherinformationsgesetz berufen. Für Umweltinformationen haben alle Länder und der Bund extra Gesetze. Dazu kommen ein Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und elf weitere in den Ländern, die vor allem von JournalistInnen in Anspruch genommen werden.
Gesetze bringen nicht viel
Nur: Immer wieder würden sich Behörden hinter Ausnahmeregelungen verstecken, die Anfragen sind teuer und dauern oft Monate oder gar Jahre, kritisieren die drei Verbände. Von zehn Anfragen, die Greenpeace bei Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes im Mai 2008 gestellt hat, seien zweieinhalb Jahre später drei noch immer nicht beantwortet.
Im nächsten Jahr will die Regierung das Verbraucherinformationsgesetz überarbeiten. "Eine kleine Reform reicht nicht, wir brauchen einen Neustart", sagt Manfred Redelfs von Greenpeace. Das Bürgerinformationsgesetz soll die bisherigen Informationsgesetze ersetzen. Der Entwurf soll im Januar dem Justizministerium vorgelegt werden. Darin enthalten: weniger Ausnahmen, enge Antwortfristen, niedrige Gebühren und mehr Informationen, die Behörden von sich aus veröffentlichen müssen.
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