: Vorsorge geht vor Elternunterhalt
KARLSRUHE afp ■ Bei der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren pflegebedürftigen Eltern hat die eigene Altersversorgung Vorrang vor dem Elternunterhalt. Das entschied der Bundesgerichtshof. Weil die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr für eine angemessene Altersversorgung ausreichen werde, dürften Unterhaltspflichtige neben den Zahlungen in die gesetzliche Rentenkasse weitere fünf Prozent ihres Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Vorsorge einsetzen. Im vorliegenden Fall muss nun das OLG Hamm die Höhe des Unterhalts neu berechnen, den ein verheirateter Mann für den knapp fünfjährigen Heimaufenthalt seiner inzwischen verstorbenen Mutter zahlen muss. Das klagende Sozialamt forderte von dem Mann mit einem monatlichen Nettoeinkommen von etwa 2.600 Euro monatlich rund 370 Euro Unterhalt. (Az.: XII ZR 149/01)