: Vorsichtiger Beschluss
Bundesverfassungsgericht lässt Akten des NPD-Anwalts Mahler versiegeln und hinterlegen
KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) lässt die beim NPD-Anwalt Horst Mahler sichergestellten Daten und Unterlagen bis auf weiteres versiegeln. Dies gab das Gericht am Freitag bekannt. Die Berliner Staatsanwaltschaft I hatte am 11. Juni wegen des Verdachts der Volksverhetzung Mahlers Büro und Privaträume sowie Teile der NPD-Parteizentrale durchsuchen lassen, in denen Mahler Räume nutzt. Mahler soll antisemitische und ausländerfeindliche Texte ins Internet gestellt haben. Die NPD wollte per einstweilige Anordnung durchsetzen, dass das gegen sie laufende Verbotsverfahren ausgesetzt und das beschlagnahmte Material dem BVerfG übergeben wird. Bis zu einer Entscheidung muss die Berliner Staatsanwaltschaft dieses Material beim Amtsgericht Tiergarten hinterlegen.
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