Vorschlag der Südwestmetall-Arbeitgeber: Altersteilzeit nur für Schichtarbeiter
Gewerkschafter verhandeln mit Arbeitgebern darüber, wer mit reduzierter Arbeit in den Ruhestand darf. Die Arbeitgeber wollen das nur bei Schichtarbeitern subventionieren.
BERLIN taz Wer darf über die Altersteilzeit früher in den Ruhestand gehen? Darüber verhandeln am Montag die Gewerkschaft IG Metall in Baden-Württemberg und der Arbeitgeberverband Südwestmetall. Die Arbeitgeber wollen nur den früheren Ruhestand von langjährigen Schichtarbeitern subventionieren, die IG Metall hingegen besteht auf einem Anspruch auf Altersteilzeit für alle ArbeitnehmerInnen.
"Blankes Unverständnis" herrsche bei der Gewerkschaft angesichts des Arbeitgebervorschlags, sagt Kai Bliesener, Sprecher der IG Metall Baden-Württemberg. Der Anteil der Beschäftigten, die künftig noch in Altersteilzeit gehen könnten, läge nach den Vorgaben der Arbeitgeber "im Promillebereich". Südwestmetall hat vorgeschlagen, dass künftig nur noch langjährig Beschäftigte, die in den vergangenen 15 Jahren mindestens 12 Jahre in Dauernachtschicht oder Wechselschichten gearbeitet haben, einen Anspruch auf Altersteilzeit bekommen sollten. "Ein Teil der Verhandlungen dreht sich um die Definition des geförderten Personenkreises", sagt Jochen Mayer, Sprecher von Südwestmetall. Die Verhandlungen sind nötig, weil die Bundesanstalt für Arbeit Altersteilzeit ab Ende 2009 nicht mehr fördert. Bisher können Beschäftigte ab Mitte 50 in Altersteilzeit gehen.
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer beginnt eine sechsjährige Altersteilzeit im Alter von 57 Jahren. Er bleibt dabei noch drei Jahre im Betrieb, scheidet dann mit 60 Jahren aus und beginnt im Alter von 63 Jahren die Rente. Während der sechs Jahre bekommt er vom Unternehmen das halbe Gehalt plus einen Aufstockungsbetrag von 20 Prozent seines Entgelts. Da diese Aufstockung steuer- und sozialversicherungsfrei ist, hat er so etwa 80 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens und das bei nur noch halbierter Arbeitszeit.
Die Bundesanstalt für Arbeit finanziert den Aufstockungsbetrag von 20 Prozent, wenn das Unternehmen den Arbeitsplatz nach dem Ausscheiden des Beschäftigten wieder besetzt. Genau diese Förderung durch die BA läuft aber Ende 2009 aus. Die Arbeitgeber müssten die Aufstockung dann größtenteils alleine finanzieren.
Ein Abschluss in Baden-Württemberg zur Altersteilzeit soll Pilotfunktion für das übrige Bundesgebiet haben. "Wir hoffen auf eine Einigung noch in diesem Sommer", sagt Jörg Köther, Sprecher in der IG-Metall-Zentrale in Frankfurt.
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