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Vorsätzliche Körperverletzung

■ betr.: „Eiskalter Ellenbogen check“, taz vom 3.12.96

Warum soll im Sport Körperverletzung (oft vorsätzlich) nicht geahndet werden?

Es machen sich beim Fußball und sonstigen Sportarten reihenweise zuschauende Polizisten und Staatsanwälte der Strafvereitelung (im Amt) schuldig. Der hier gebrachte Vergleich mit Boxen hinkt, da (Un-)Sinn dieses Sportes ist, sich zu schlagen.

Im Fußball ist Sinn des Spieles, den Ball zu spielen, und nicht, (vorsätzlich) die Knochen des anderen zu malträtieren, verniedlichend meist von Sportkommentaroren auch „Notbremse“ genannt. Günter Schwarz

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