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Voraussetzungen nicht erfülltNPD-Mann darf nicht Landrat werden

Schlappe für Mecklenburg-Vorpommerns NPD-Chef: Er erfülle nicht die Voraussetzung eines Beamten auf Zeit meint der Kreiswahlausschuss in Ludwigslust.

Mit einer Vorstrafe wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung kann man nicht als Landrat kandidieren. Bild: dpa

HAMBURG taz NPD-Politiker Stefan Köster darf vorerst nicht bei der Landratswahl am 18. Mai in Ludwigslust kandidieren. Am Donnerstag wies der Kreiswahlausschuss der mecklenburgischen Stadt die Kandidatur des NPD-Landtagsabgeordneten und Landesvorsitzenden zurück. Nun droht ein Rechtsstreit.

Nach langer Beratung über die Landratskandidaturen für den 18. Mai erklärte der Leiter des Wahlausschusses, Andre Hase, dass Köster nicht "die beamtenrechtliche Voraussetzung für das Amt eines Wahlbeamten auf Zeit" erfülle. Die Funktionen des 34-Jährigen in der NPD würden offenbaren, dass er sich mit deren demokratiefeindlichen Zielen identifiziere. Dass er nicht die "persönlichen Voraussetzungen" mitbrächte, ließe sich an seiner Verurteilung wegen "gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung" ablesen.

Am 4. Dezember 2004 hatte Köster bei einer Wahlveranstaltung im schleswig-holsteinischen Steinburg mit drei weiteren Parteikadern auf eine am Boden liegende Frau eingetreten. Vor dem Tagungsort hatten rund 70 Demonstranten protestiert. Das Landgericht Itzehoe verurteilte Köster 2007 zu einer Geldstrafe.

Dass Köster nun abgewiesen wird, nennt Landrat Rolf Christiansen (SPD) eine sehr konsequente Entscheidung. "Die entsprechenden Gesetze wurden voll berücksichtigt", sagte er zur taz und betonte, nach dem Landesbeamtengesetz würde Köster weder die nötige Verfassungstreue noch die Reputation mitbringen. Die Mitkandidatin für das Amt, Maika Friemann-Jennert (CDU), nannte die Entscheidung "ein gutes Zeichen für die Demokratie". Alles andere hätte man den Menschen nicht erklären können,. "Die doppelte Argumentation - leitende Funktionen und strafrechtliche Verurteilung - rechtfertigt die Abweisung", sagt auch Karl-Georg Ohse vom Regionalzentrum für demokratische Kultur Westmecklenburg. Seiner Meinung nach kann jedoch die Landratskandidatur des NPD-Landtagsabgeordneten Michael Andrejewski in Ostvorpommern am 8. April nicht abgewiesen werden. Vorstrafen von Andrejewski, der auch im Kreistag Ostvorpommerns und Stadtrat Anklams sitzt, seien nicht bekannt.

Köster, der bei der Entscheidung anwesend war, will Beschwerde einlegen. Am 17. April muss dann der Landeswahlausschuss eine Entscheidung fällen. Udo Pastörs, NPD-Fraktionschef, spricht bereits vom "praktischen Wahlverbot" und verspricht, gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

ANDREAS SPEIT

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3 Kommentare

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  • JP
    Jürgen Petersen

    Ohne einen Rechtsextremen und dessen krude Meinung verharmlosen zu wollen, sollte die ganze Wahrheit an die Öffentlichkeit. Das erfordert ein fairer Umgang mit allen Menschen - ohne Ausnahme.

    Im TAZ-Artikel ist verharmlosend von Demonstranten gegen die NPD die Rede, wobei Köster auf eine Frau eintrat. Das stimmt soweit. Verschwiegen wird aber, dass vorher diese Demonstranten Steine in die Fenster des Lokals warfen, in dem die NPD tagte. Dabei flogen die Glassplitter und Wurfgeschosse auch Kindern und alten Menschen um die Köpfe. Weil die Polizei nichts tat, provozierte dies Gegengewalt von Seiten der Rechten. Die Frau, die von Köster getreten wurde, war dick gekleidet und vermummt und somit nur "geschlechtslos" als Steinewerfer von Köster wahrnehmbar. Die Verurteilung Kösters soll ein Deal mit der Staatsanwaltschaft gewesen sein um das Verfahren schnell abzuschliessen.

    Das war wohl im Interesse Kösters in Hinblick auf die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Wegen der Höhe der Strafe gilt Köster übrigens nicht als vorbestraft. Gewalt muss generell geächtet werden, egal von wem sie ausgeht. Eine moralische "Unterschutzstellung" von Gewalttätern, nur weil sie sich als links bezeichnen, ist nicht verständlich.

  • JP
    Jürgen Petersen

    Ohne einen Rechtsextremen und dessen krude Meinung verharmlosen zu wollen, sollte die ganze Wahrheit an die Öffentlichkeit. Das erfordert ein fairer Umgang mit allen Menschen - ohne Ausnahme.

    Im TAZ-Artikel ist verharmlosend von Demonstranten gegen die NPD die Rede, wobei Köster auf eine Frau eintrat. Das stimmt soweit. Verschwiegen wird aber, dass vorher diese Demonstranten Steine in die Fenster des Lokals warfen, in dem die NPD tagte. Dabei flogen die Glassplitter und Wurfgeschosse auch Kindern und alten Menschen um die Köpfe. Weil die Polizei nichts tat, provozierte dies Gegengewalt von Seiten der Rechten. Die Frau, die von Köster getreten wurde, war dick gekleidet und vermummt und somit nur "geschlechtslos" als Steinewerfer von Köster wahrnehmbar. Die Verurteilung Kösters soll ein Deal mit der Staatsanwaltschaft gewesen sein um das Verfahren schnell abzuschliessen.

    Das war wohl im Interesse Kösters in Hinblick auf die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Wegen der Höhe der Strafe gilt Köster übrigens nicht als vorbestraft. Gewalt muss generell geächtet werden, egal von wem sie ausgeht. Eine moralische "Unterschutzstellung" von Gewalttätern, nur weil sie sich als links bezeichnen, ist nicht verständlich.

  • JP
    Jürgen Petersen

    Ohne einen Rechtsextremen und dessen krude Meinung verharmlosen zu wollen, sollte die ganze Wahrheit an die Öffentlichkeit. Das erfordert ein fairer Umgang mit allen Menschen - ohne Ausnahme.

    Im TAZ-Artikel ist verharmlosend von Demonstranten gegen die NPD die Rede, wobei Köster auf eine Frau eintrat. Das stimmt soweit. Verschwiegen wird aber, dass vorher diese Demonstranten Steine in die Fenster des Lokals warfen, in dem die NPD tagte. Dabei flogen die Glassplitter und Wurfgeschosse auch Kindern und alten Menschen um die Köpfe. Weil die Polizei nichts tat, provozierte dies Gegengewalt von Seiten der Rechten. Die Frau, die von Köster getreten wurde, war dick gekleidet und vermummt und somit nur "geschlechtslos" als Steinewerfer von Köster wahrnehmbar. Die Verurteilung Kösters soll ein Deal mit der Staatsanwaltschaft gewesen sein um das Verfahren schnell abzuschliessen.

    Das war wohl im Interesse Kösters in Hinblick auf die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern. Wegen der Höhe der Strafe gilt Köster übrigens nicht als vorbestraft. Gewalt muss generell geächtet werden, egal von wem sie ausgeht. Eine moralische "Unterschutzstellung" von Gewalttätern, nur weil sie sich als links bezeichnen, ist nicht verständlich.