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Vor zehn Jahren

Vor dem Verwaltungsgericht wurde die 1984er Senats-Richtlinie zur bevorzugten Einstellung von Frauen behandelt, denn ein Richter am Landgericht hatte sich beim Aufstieg behindert gefühlt und geklagt. Beim Prozeß: ein Richter, der sich in seiner Karriere behindert fühlte, drei Männer, die als Richter vollstes Verständnis zeigten, und ein Mann, der für den Senat die Richtlinie als rechtens verteidigte, indem er zugab, daß sie ohnehin nichts bewirke. Die taz kommentierte: „Die Richter, die darüber richten, kennen als Beamte nur eine Richtung: ihre eigene Beförderung nach oben.“

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