: Vor zehn Jahren
Der Weg der Gerechtigkeit ist manchmal steinig und lang. Am 25.3.1989, also genau vor zehn Jahren, konnte die taz berichten, daß ein Polizei-Einsatz gegen eine Bomben-Zug-Blockade des Jahres 1985 rechtswidrig gewesen war. Kläger war damals Reinhard Engel, der heutige Anwalt. „Eine Einschließung der Versammlung durch dichte Polizeiketten ist, da sie den Zweck der Versammlungsfreiheit vereitelt, grundsätzlich unzulässig“, urteilten die Richter. Wenn demonstrierende Menschen nach außen „im wesentlichen als Objekt staatlichen Handels“ erscheinen, fanden die Richter, sei das Versammlungsrecht tangiert.
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