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Vor zehn Jahren

„Wesentliche Bestandteile der Blümschen Rentenreform: Erstens müssen alle länger arbeiten. Der arbeitslose Lebensabend beginnt demnächst erst mit 65. Wer vorher dem Bruttosozialprodukt untreu werden will, muß bei der Rentenberechnung mit empfindlichen Einbußen rechnen. Zweitens wird das Rentendasein teurer, die Beitragssätze zur Versicherung sollen stufenweise bis auf 21,4 Prozent des Einkommens erhöht werden. Und drittens: Die Rente wird niedriger. Ab 1992 soll das Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage zählen“, berichtete die taz vor zehn Jahren.

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