: Vor zehn Jahren
„Die Bremer Flughafen-Startbahn wird vorerst rund 140 Meter kürzer bleiben müssen als vom Senat geplant“, meldete die taz vor zehn Jahren. Die Pläne von Häfensenator Kunick, die Piste exklusiv für die Firma MBB in beide Richtungen um 300 Meter zu verlängern, erhielten damals einen herben juristischen Dämpfer. Als schlicht „unzulässig“ wies die Bremer Enteignungsbehörde das Ansinnen des Häfensenators zurück, die Startbahn auf einem 1980 gekauften Grundstück zu bauen. Dem Verkäufer, dem Landwirt Heinrich Wähmann, hatte der Senat seinerzeit hoch und heilig zugesagt, auf seiner Weide werde garantiert keine Piste gebaut. Mit dem Eintrag einer so genannten „Grunddienstbarkeit“ im Grundbuch wurde das Versprechen schriftlich besiegelt. Kunicks wollte sein Versprechen vor zehn Jahren durch die Enteignungsbehörde für null und nichtig erklären lassen.
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