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Vor zehn Jahren

„Senat gegen nassen Tod“ – so schlagzeilte die taz bremen vor zehn Jahren. Der todernste Anlass: Bremens Tote sollen trocken liegen. Aus diesem Grunde verabschiedete der Senat einen neuen „Entwurf eines Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen.“ Danach war es möglich, Friedhöfe künftig ganz oder teilweise für Erdbestattungen zu schließen. Begründung: „Notwendig wird dies insbesondere deswegen, weil aufgrund ungünstiger Bodenverhältnisse und hoher Wasserstände an bestimmten Stellen kaum mehr aerobe Verwesungsprozesse stattfinden. Sowohl aus Hygiene- als auch aus Pietätsgründen können Wiederbelegungen solcher Stellen nicht mehr erfolgen.“

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