: Vor den Kadi gefoult
Wer seinen Gegenspieler vorsätzlich foult, kann zur Zahlung von Schadenersatz verdonnert werden
Eine Blutgrätsche kann juristische Spätfolgen haben. Ein Fußballer, der seinen Gegenspieler im Sinne der Regeln des Deutschen Fußball-Bundes vorsätzlich brutal foult, muss für die Verletzungen haften. Das hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts entschieden.
Der Kläger war bei einem Kreisklassespiel im Mai 2017 bereits in der achten Spielminute in Höhe des Mittelkreises gefoult worden und erlitt dabei erhebliche Verletzungen. Der Schiedsrichter ahndete die Aktion mit der Roten Karte. In der Begründung des Oberlandesgerichts wird ausgeführt, dass nicht jeder Regelverstoß zwingend zu einer Schadensersatzverpflichtung führt.
Entscheidend sei der Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens. Der Beklagte habe die schwere Verletzung des Klägers billigend in Kauf genommen. „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass der Beklagte ein ,brutales Spiel‘ im Sinne der Regel 12 des DFB begangen hat. Er hat dieses grobe Foul begangen, ohne dass die Spielsituation einen Anlass dafür bot. Er hatte keine realistische Möglichkeit, den Ball zu erobern“, heißt es in einer Mitteilung des Oberlandesgerichts vom Dienstag. (dpa)
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