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Vor Neonazis nach England geflohen

London (afp) — Der Oberste Gerichtshof in London hat einen Ausweisungsbeschluß des Innenministers gegen einen Sudanesen aufgehoben, der sich weigerte, nach Deutschland zurückzukehren, nachdem er dort Opfer neonazistischer Angriffe geworden war. Der 26jährige Ahmed Abdullah war im Dezember 1990 vom Sudan nach Deutschland, von dort im vergangenen Monat nach Großbritannien geflüchtet, nachdem er in den neuen Bundesländern mehrfach von Neonazis angegriffen worden war. Der Oberste Gerichtshof sprach Abdullah, der in Großbritannien politisches Asyl beantragt hatte, das Recht auf ein reguläres Verfahren zu. In den letzten Wochen hob die britische Justiz mehrere Ausweisungsbeschlüsse wieder auf.