■ Vor Gericht: Wegen Brandstiftung
Potsdam (dpa) – Wegen des Brandanschlags auf die Gedenkstätte des früheren Konzentrationslagers Sachsenhausen im September 1992 müssen sich von diesem Dienstag an zwei 19 und 20 Jahre alte Berliner vor dem Potsdamer Bezirksgericht verantworten. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, gemeinsam mit bis zu 20 Berliner Skinheads die Jüdische Baracke der KZ-Gedenkstätte mit Molotow-Cocktails in Brand gesetzt zu haben. Die Anklage lautet auf Brandstiftung, Sachbeschädigung und Verstoß gegen das Waffengesetz.
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