: Von Umwandlern der Scientology
Die vom Berliner Mieterverein erstellte Liste der Umwandlungsfirmen, die der Scientology- „Sekte“ nahestehen, darf weiter vertrieben werden. Dies entschied jetzt das Hamburger Landgericht. Ein Hamburger Hypothekenmakler, dessen Firma auf der Berliner Liste verzeichnet war, hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner Mieterverein beantragt. Er argumentierte, daß die Verbreitung der Liste geeignet sei, die namentlich darin Genannten in ihrem beruflichen und geschäftlichen Fortkommen „empfindlich zu beeinträchtigen“. Das Hamburger Gericht befand hingegen, daß das Grundrecht der Meinungsfreiheit im Streitfall überwiegende Bedeutung habe, und lehnte den Antrag des Scientology-nahen Maklers ab.taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen