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Von Umwandlern der Scientology

Die vom Berliner Mieterverein erstellte Liste der Umwandlungsfirmen, die der Scientology- „Sekte“ nahestehen, darf weiter vertrieben werden. Dies entschied jetzt das Hamburger Landgericht. Ein Hamburger Hypothekenmakler, dessen Firma auf der Berliner Liste verzeichnet war, hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner Mieterverein beantragt. Er argumentierte, daß die Verbreitung der Liste geeignet sei, die namentlich darin Genannten in ihrem beruflichen und geschäftlichen Fortkommen „empfindlich zu beeinträchtigen“. Das Hamburger Gericht befand hingegen, daß das Grundrecht der Meinungsfreiheit im Streitfall überwiegende Bedeutung habe, und lehnte den Antrag des Scientology-nahen Maklers ab.taz

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