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Von Prophylaxe weit entfernt

■ Töpfers Bodenschutzgesetz ist zum „schlechten Altlastengesetz“ verkommen

Berlin (taz) – Nach Wasser und viel Luft widmete sich Bundesumweltminister Klaus Töpfer (CDU) nun endlich dem Grund, auf dem wir alle stehen. Bereits Ende Oktober wurde der Entwurf für ein Bodenschutzgesetz von ihm vorgelegt, seit einer Woche wird der umstrittene Vorschlag in den Ausschüssen behandelt. Niedersachsens Umweltministerin Monika Griefhahn (SPD) befand das Werk für „unzureichend und unausgegoren“. Sie kritisierte vor allem die ungeklärte Finanzierung des Projekts: „Ich befürchte, daß wieder mal alles an Ländern und Gemeinden hängenbleiben wird.“

Das Gesetz soll eigentlich „schädliche Bodenveränderungen“ verhindern. Der Boden wird zum „schützenswerten Gut“ und laut Referatsleiter Radtke vom Umweltministerium „das erste Mal als Begriff ausgefüllt“.

Nicht schützenswert sind aber auch künftig Flächen, auf denen Atomkraftwerke, Militäranlagen oder Straßen liegen. Auch die Vorsorge wird eher kurz abgespeist, das Gewicht liegt bei dem Gesetz eindeutig auf der Altlastensanierung. Töpfer verspricht sich davon eine gesicherte Grundlage für Investoren, um zum „wirtschaftlichen Aufschwung in Ostdeutschland“ beizutragen. Nicht verwunderlich, daß der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) „die Verabschiedung des Bodenschutzgesetzes noch in dieser Legislaturperiode unterstützt“.

Im Bundesgebiet gibt es ca. 130.000 Altlastenflächen (60.000 im Osten), und verbindliche Richtwerte zur Sanierung wären in der Tat wichtig. Dennoch darf dies nicht zu Lasten des Bodenschutzes geschehen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) kritisiert, daß „der Boden nicht um seiner selbst willen geschützt werden soll, sondern nur im Hinblick auf seine Nutzbarkeit“. Das Gesetz sieht in der Tat vor, daß Böden nur dann geschützt werden, wenn sie in irgendeiner Form genutzt werden. Verseuchte Brachflächen neben der Autobahn haben also keinen Anspruch auf Fürsorge, solange sich kein Investor findet. Und dann tritt der CDU-Plan auch nur in Kraft, wenn „dies verhältnismäßig und zumutbar ist“. Will sagen, daß die Interessen des Nutzers und der Allgemeinheit Vorrang vor dem Schutz des Bodens haben.

Unberücksichtigt bleiben in dem Gesetzesvorschlag außerdem durch Pestizide verseuchte landwirtschaftliche Flächen und die Forstwirtschaft. Auch der ausufernde Landschaftsverbrauch wird nicht geregelt. Es geht Töpfer also nicht um einen vorsorgenden Bodenschutz, sondern allenfalls um die Aufarbeitung von vergangenen Umweltsünden. Trotz „einiger wesentlicher Verbesserungen“ „ein schlechtes Altlastengesetz“, befindet deshalb BUND-Experte Thomas Lenius. Ulrike Fokken

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