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Volkszählungsurteil

Lahntal (taz) - Volkszählungsgegner haben in der Gemeinde Lahntal einen Erfolg erstritten. Das Verwaltungsgericht Gießen hat jetzt entschieden, daß die Gemeinde die Kosten für Widerspruchsverfahren zu tragen hat. Sie habe die Volkszählung nicht ordnungsgemäß durchgeführt, daher sei der Widerspruch berechtigt gewesen.