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Volksentscheid war rechtmäßig

Das Wahlprüfungsgericht hat alle Einsprüche gegen den Volksentscheid zur Landesverfassung am 16. Oktober vergangenen Jahres zurückgewiesen. Die Abstimmung sei korrekt vorbereitet und durchgeführt worden, heißt es in dem gestern ergangenen Beschluß, gegen den Beschwerde beim Staatsgerichtshof möglich ist. taz

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