Volksentscheid Transparenzgesetz: Immerhin ein erster Wurf

Per Volksentscheid wollen Aktivisten den Berliner Senat zu mehr Transparenz zwingen. Ein geleaktes Papier zeigt: Der bastelt schon an einem Gesetz.

Aktivisten der Initiative für ein Transparenzgesetz stehen vor dem Roten Rathaus

Die Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz im August vor dem Roten Rathaus Foto: christian ditsch (imago)

In Politik und Verwaltung soll bald Schluss sein mit undurchsichtigen Entscheidungen, geheimen Verträgen und monatelangen Wartezeiten auf Auskünfte von Behörden. Bereits 30.000 Unterschriften sammelten die Ak­ti­vis­t*in­nen der Initiative Volksentscheid Transparenzgesetz dafür, das Land Berlin ein ganzes Stück durchsichtiger zu machen. Nun will der Senat dem Volksentscheid mit einem eigenen Transparenzgesetz zuvorkommen, wie aus einem am Montag geleakten Dokument hervorgeht. Die Inhalte dieses Papiers gehen den Aktivist*innen aber nicht weit genug.

Das Eckpunktepapier der von Andreas Geisel (SPD) geführten Senatsinnenverwaltung wurde am Montag von dem Onlineportal Netzpolitik.org veröffentlicht. Enthalten sind schon viele der von den Aktivist*innen geforderten Punkte. So sollen Politik und Verwaltung grundsätzlich dazu verpflichtet werden, sämtliche Akten, Verträge, Gutachten und Parlamentsbeschlüsse proaktiv digital auf einer zentralen Plattform zu veröffentlichen. Explizit eingeschlossen sind auch mittelbare Behörden, wie etwa die landeseigenen Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts. Mit wem die Flughafengesellschaft Verträge schließt und wie viel Geld die Gewobag in den Wohnungsbau investiert, könnte in Zukunft also mit wenigen Klicks in Erfahrung gebracht werden.

Ist der Volksentscheid jetzt überflüssig?

Ist der Volksentscheid nun also überflüssig? Ganz und gar nicht, meint Mitinitiator Arne Semsrott. „Der Senat hat einen guten Weg eingeschlagen, dann aber bei der Hälfte aufgehört.“ Vor allem kritisiert der Open-Data-Aktivist die lange Liste von Ausnahmen, die in dem ­Eckpunktepapier vorgesehen sind. So soll gerade der skandal­trächtige Verfassungsschutz von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen sein. Auch gebe es einige schwammige Formulierungen, die es ermöglichen könnten, dass einige sensible Daten am Ende doch nicht veröffentlicht werden, erklärt Semsrott. Beispielsweise steht wörtlich in dem Papier, dass Informationen nicht veröffentlicht werden müssen, wenn sie „dem Wohle des Bundes […] schwerwiegende Nachteile bereiten“.

Der Volksentscheid Transparenzgesetz: Die erste Stufe ist geschafft. Am kommenden Dienstag werden mehr als 30.000 Unterschriften dem Senat übergeben. Im nächsten Schritt müssen dann mindestens 175.000 Unterschriften gesammelt werden, damit parallel zu den Bundestagswahlen 2021 über das Gesetz abgestimmt werden kann.

Das Informationsfreiheitsgesetz: ist der Vorgänger des Trans­parenzgesetzes und galt bei seinem Beschluss 1999 als fort­schrittlich. Wer von der Stadt etwas wissen will, muss Anfragen stellen, Gebühren bezahlen und meistens lange warten. Zudem gibt es viele Ausnahmen, die oft zu einer Verweigerung der Herausgabe führen. (jwa)

Weiter kritisiert Semsrott die großzügigen Fristen, die sich am Vorgängergesetz, dem Informationsfreiheitsgesetz, orientieren sollen. Denn die Informationen sollen nicht sofort veröffentlicht werden, sondern erst nach mehreren Monaten und auch nur dann, wenn die Verwaltung Kapazitäten dafür hat. Auch sollen einige Informationen weiterhin nur gegen Gebühr veröffentlicht werden. „Das führt dazu, dass nur Leute, die es sich leisten können, Zugriff auf bestimmte Informationen haben“, und widerspreche dem Grundgedanken des Transparenzgesetzes, so Semsrott.

Der von der Initiative, hinter der vor allem die Open Knowledge Foundation und der Verein Mehr Demokratie stehen, entwickelte 64-seitige Gesetzentwurf geht an vielen Stellen deutlich weiter. Ginge es nach den Aktivist*innen, dann müssten auch Umweltdaten wie Feinstaubwerte und Wasserbelastung, in der Verwaltung verwendete Programmquellcodes und Algorithmen veröffentlicht werden. Sogar ein Lobbyregister soll es geben, in dem festgehalten wird, mit wem sich Abgeordnete und Minister*innen treffen. Und nicht zuletzt müsste auch der Verfassungsschutz mit offenen Karten spielen. „Wir wollen das Verhältnis von Staat und Bürger umkehren“, erklärte Semsrott die Grundidee des Volksentscheids bereits im Juni gegenüber der taz.

Mit Digitalisierung und Transparenz sollen Entscheidungen in Verwaltung und Politik für alle nachvollziehbar gemacht werden. Das beuge nicht nur der Korruption vor, sondern mache auch die Verwaltung selbst effizienter, wirbt die Initiative auf ihrer Website.

Hamburg zeigt, wie es geht

Die Ideen der Initiative mögen teilweise radikal klingen, aber ein Blick nach Hamburg beweist, dass ein Transparenzgesetz kein Ding der Unmöglichkeit ist. Dort erließ der Senat schon 2012 ein ähnliches Gesetz, ebenfalls dem Druck einer Bürgerinitiative zuvorkommend. Ausgangspunkt war die Kostenexplosion beim Bau der Elbphilharmonie; die Initiative forderte die Offenlegung der Verträge. Das Argument, dass sich ein solches Debakel nicht wiederholen dürfe, überzeugte viele Hamburger*innen.

Seit 2014 gibt es ein bundesweit einzigartiges Transparenzportal in Hamburg, das mit sechs- bis siebenstelligen Aufrufen pro Monat auch rege genutzt wird. Trotz einiger Mängel sind die Reaktionen von allen Seiten überwiegend positiv. Der Hamburger Senat plant derzeit eine Erweiterung des Gesetzes.

Dass man in Berlin daher etwas Ähnliches haben wollte, hielt Rot-Rot-Grün damals schon im Koalitionsvertrag fest. Man wolle das bisher gültige Informationsfreiheitsgesetz „in Richtung eines Transparenzgesetzes“ weiterentwickeln, heißt es dort wortwörtlich. Lange passierte in der Koalition diesbezüglich aber nichts.

Dass sich der Senat jetzt mit dem Gesetz befasst, dürfte ein Stück weit auf den Druck der Initiative zurückzuführen sein. „Ich bin froh, dass das Thema jetzt Priorität hat“, sagt Stefan Ziller, Sprecher für Digitales der Grünen-Fraktion. Auch er sieht Defizite, diese könnten aber behoben werden, sobald der Gesetzentwurf im Frühjahr im Parlament diskutiert werde: „Das Eckpunktepapier ist nicht weitgehend genug, aber eine gute Grundlage“, so Ziller.

Auch Tobias Schulze, Sprecher für Netzpolitik und Digitale Verwaltung der Linksfraktion, ist der Ansicht, über die Punkte Gebühren, Verfassungsschutz und Fristen müssen man noch diskutieren. Probleme sieht er auch in der Umsetzung, weil die Voraussetzungen für die Berliner Verwaltungen viel schwieriger seien als in Hamburg. Bevor ein Transparenzportal eingerichtet werden könne, gebe es viel Reformbedarf: „Es gibt nicht einmal ein System der gemeinsamen Aktenführung“, geschweige denn eine elektronische Aktenführung, so Schulze. Das Transparenzgesetz sei deshalb unweigerlich mit hohen Kosten oder Mehrarbeit für die Verwaltungen verbunden. „Es wird kein beliebtes Gesetz werden, aber ein notwendiges“, prognostiziert Schulze.

In welcher Form das Transparenzgesetz kommen wird, bleibt also noch offen. Aktivist Semsrott erklärte jedoch, dass man weiter Unterschriften sammeln wolle. Mit dem Volksentscheid will die Initiative sicherstellen, dass am Ende kein verwässertes Gesetz herauskommt. „Es wäre doch peinlich für die Koalition, wenn wir mit einem Volksentscheid das Gesetz entgegen dem Willen des Senats durchdrücken können“, so Semsrott.

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