Volksbegehren: Tempelhof-Fans dürfen noch mal begehren
Senat lässt zweite Initiative zum Flughafenerhalt zu und kauft Anteile vom Bund
Der Senat lässt ein zweites Volksbegehren zum Flughafen Tempelhof weitgehend zu. Das betreffe die Forderung, den ehemaligen Airport unter Denkmalschutz zu stellen und als Weltkulturerbe anzumelden, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD) am Dienstag.
Die Aufforderung an den Senat, sich für die schwerpunktmäßige Nutzung Tempelhofs als Regierungs-, Rettungs- und Ausweichflughafen einzusetzen, wurde hingegen nicht zugelassen. Sie entspreche in der Zielsetzung dem im April 2008 gescheiterten Volksentscheid, sagte Körting. Das sei deshalb nicht noch einmal zulässig.
Die Initiatoren des neuen Volksbegehrens hatten im April die erste Hürde des Verfahrens erfolgreich genommen, indem sie mehr als die geforderten 20.000 Unterschriften bei der Innenverwaltung einreichten. Innerhalb von vier Monaten muss sich jetzt das Abgeordnetenhaus mit dem Thema beschäftigen. Stimmt es dem Anliegen nicht zu, könnte die zweite Stufe des Verfahrens eingeleitet werden. Würden dann erneut rund 170.000 Wahlberechtigte unterschreiben, käme es erneut zum Volksentscheid. Die wäre anders als die Abstimmung 2008 bindend, weil die Initiatoren laut Körting diesmal ein Gesetz vorgelegt haben.
Erst am Wochenende war ein Bürgerentscheid im Bezirk Tempelhof-Schöneberg für den denkmalgerechten Erhalt des Airports erfolgreich. Das entspricht rechtlich gesehen aber nur einer unverbindliche Empfehlung an das Bezirksamt.
Unterdessen hat der Senat den Kauf der Bundesanteile am Gebäude und der Fläche des früheren Flughafens für 35 Millionen Euro beschlossen. Berlin besitzt derzeit nur etwa 47 Prozent der Fläche und rund 17 Prozent des Gebäudes. Der Senat verspricht sich von der Alleineigentümerschaft, dass das Objekt so besser vermarktet und entwickelt werden kann. Ursprünglich hatte Berlin beim Erwerb der Bundesanteile ein Nullsummenspiel angestrebt. (ddp, dpa)
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