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Volksbegehren in Berlin gescheitert

Berlin (epd) – Der Berliner Verfassungsgerichtshof wies gestern den Einspruch der Initiatoren des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Berlin“ gegen die Verbotsentscheidung des Berliner Senats zurück. Das Volksbegehren verstoße gegen Artikel 62 der Berliner Verfassung, wonach Volksbegehren über Verfassungsangelegenheiten unzulässig sind, wurde das Urteil begründet. (Az.: 22/99). Weiter wies das Gericht auch den Antrag des Vereins für deutsche Rechtschreibung und Sprachpflege zurück, die Auslegestellen für Unterschriftenlisten von 91 auf 300 zu erhöhen und die Öffnungszeiten zu verlängern. Der Gerichtshof erklärte sich für die Klage nicht zuständig. (Az: 31 A, 31/99)

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