: Volksbegehren deutlich gescheitert
■ Rechtschreibreformgegner wollen Volksbegehren im Herbst wiederholen. Gericht: Spot gegen Reform darf gesendet werden
Die Gegner der Rechtschreibreform wollen das offenbar gescheiterte Volksbegehren im Herbst wiederholen lassen. Als Grund nannte der Berliner Verein für Rechtschreibung und Sprachpflege gestern wenige Stunden vor Abschluß der Unterschriftensammlung verschiedene Behinderungen durch die Behörden bei dem seit dem 10. Mai laufenden Volksbegehren. Vereinssprecher Gernot Holstein sagte dazu gestern, man sei im Kampf gegen die neue Rechtschreibung noch längst nicht am Ende. „Jetzt geht es erst richtig los.“ Beim Volksbegehren sind nach vorläufigen Schätzungen nur etwa 100.000 Unterschriften gesammelt worden. Erforderlich wären 243.000 gewesen.
Die Initiative „Mehr Demokratie“ kritisierte die in Berlin geltenden Bedingungen für einen Volksentscheid. So würden etwa in Brandenburg vier Prozent Unterschriften genügen, in Berlin seien jedoch zehn Prozent erforderlich. Auch seien die Eintragunsgfristen für Volksbegehren in Brandenburg doppelt und in Schleswig-Holstein dreimal so lang.
Ein Radiospot des Schauspielers Manfred Krug gegen die Rechtschreibreform darf doch wieder ausgestrahlt werden. Das hatte das Verwaltungsgericht entschieden. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte zuvor zwei Sendern mitgeteilt, daß der Werbespot politische Werbung darstelle, was der Medienstaatsvertrag untersagt. Die Klage der Reformgegner wurde zwar aus formalen Gründen abgewiesen; inhaltlich befand das Gericht, daß der Werbespot nicht gegen den Medienstaatsvertrag verstoße, weil er Wahlwerbung gleichzusetzen sei. Die Ausstrahlung könne damit fortgesetzt werden. dpa
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