: Volkes–Zählung - nur Probleme Frauen gegen Zählpflicht
Berlin (taz/dpa) - Die Frauenbeauftragte der hessischen Landesregierung und die kommunalen Frauenbeauftragten in Hessen haben auf ihrer 4. Fachkonferenz eine Empfehlung zur Volkszählung beschlossen. Frauen sollten nach dieser Empfehlung nicht gegen ihren Willen als Volkszählerinnen verpflichtet werden. Die Angst vor sexueller Belästigung und Bedrohung sollte als ein wichtiger Grund im Sinne des § 10 des Volkszählungsgesetzes für eine Entpflichtung von Zählerinnen anerkannt werden. Wenn Frauen aus Angst vor sexueller Bedrohung zu zweit zählen wollen, sollte für jede Zählerin die volle Aufwandsentschädigung gezahlt werden, so der Konferenzbeschluß. Die Landtagsfraktion der hessischen Grünen erklärte unterdessen, daß sie für die am 25. Mai geplante Volkszählung keine freiwilligen Zähler melden werde. Das Statistische Amt Wiesbaden hatte das Parlament aufgefordert, 15 Bedienstete, darunter auch Mitarbeiter der Fraktionen, als Zähler zu benennen. Auch der baden–württembergische Landtag hat sich am Donnerstag mit den praktischen Problemen bei der Durchführung der Volkszählung befaßt. Sprecher der Oppositionsfraktionen kritisierten in dieser ersten Debatte eines Landesparlamentes über konkrete Abläufe bei der Zählung vor allem die mangelhaften Vorkehrungen zur Abschottung zwischen den Erhebungsstellen und der Verwaltung in den Gemeinden. FORTSETZUNG VON SEITE 1
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