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Volkes Stimme

Der Hamburger Senat will heute über eine stärkere direkte Beteiligung der Bevölkerung an der Gesetzgebung beraten. Nach dem Gesetzentwurf der Justizbehörde sollen die Wahlberechtigten in der Hansestadt künftig direkt über die drei Stufen Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid an der Gesetzgebung mitwirken dürfen. Für eine Initiative sollen 20.000 Unterschriften notwendig sein – sie ist Voraussetzung für ein Volksbegehren, mit dem die Bevölkerung ein Anliegen an die Bürgerschaft herantragen kann. Ein Begehren muß von 100.000 oder einem Zehntel der Wahlberechtigten unterstützt werden.

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