: Vogel frei
■ Haftverschonung für Rechtsanwalt
Das Berliner Kammergericht hat gestern Haftverschonung für den ehemaligen Rechtsanwalt der DDR, Wolfgang Vogel, angeordnet.
Die Entscheidung des Kammergerichts ist nach Angaben der Senatsverwaltung für Justiz auf die Beschwerde der Verteidigung gegen den Beschluß des Landgerichts vom 14. Dezember in dem Verfahren wegen Verdachts der Steuerhinterziehung ergangen. Vogels U-Haft wird fürs erste ausgesetzt, wenn er zwei Millionen Mark Kaution hinterlegt, seine Ausweispapiere abgibt und sich zweimal wöchentlich meldet. taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen