Völkermord-Vorwurf gegen Russland: IGH nimmt Klage zum Teil an
Die Ukraine hatte am 26. Februar 2022 Klage beim Internationalen Gerichtshof eingereicht. Der erklärte sich nun in Teilen für zuständig.
![Zerstörte Wohnhäuser. Zerstörte Wohnhäuser.](https://taz.de/picture/6804600/14/34496807-1.jpeg)
In zwei weiteren Aspekten erklärte sich das Gericht für nicht zuständig: die Vorwürfe aus Kiew, die russische Invasion verstoße gegen die Völkermordkonvention von 1948 und die Anerkennung zweier abtrünniger Republiken in der Ostukraine durch Moskau stelle ebenfalls einen Bruch der Konvention dar.
Russlands Präsident Wladimir Putin hatte den Einmarsch seiner Soldaten in die Ukraine am 24. Februar 2022 zunächst selbst unter anderem damit begründet, dass die russischstämmige Bevölkerung in der Ostukraine „Schikanen und einem Völkermord durch das Kiewer Regime“ ausgesetzt sei. Nur zwei Tage später hatte die Ukraine eine Klage beim IGH eingereicht, in der sie die Vorwürfe „nachdrücklich bestritt“ und ihrerseits Moskau einen Verstoß gegen die UN-Völkermordkonvention zur Last legte.
In einem vorläufigen Urteil vom März 2022 hatte der IGH Russland zu einem sofortigen Stopp der Invasion aufgefordert, wogegen Moskau jedoch mit Verweis auf die Befugnisse des Gerichts Einspruch erhob.
Der IGH in Den Haag ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Allerdings stehen dem Gericht keine wirklichen Instrumente zur Verfügung, um eine Einhaltung seiner Urteile durchzusetzen. Im Fall der Ukraine wird die Durchsetzung des Urteils zudem durch den andauernden Krieg erschwert.
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