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Vögeln ohne Kondom

München (ap) - Wer von der Aids-Infektion des Geschlechtspartners weiß und mit diesem trotzdem bewußt ohne Kondom verkehrt, trägt das gesundheitliche Risiko selbst. Der Infizierte macht sich damit nicht der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Mit dieser Auffassung bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht den Freispruch für einen HIV-positiven Italiener, der mit seiner 17jährigen Freundin, die von der Infektion wußte, auf ihren Wunsch mehrmals ohne Kondom geschlafen hatte. Trotz der Jugend der Zeugin gingen die Richter davon aus, sie habe das Risiko ihres Verhaltens abwägen können.(AZ: RReg 1 St 126/89)

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