: Vobo–Veranstaltung erlaubt
Heidelberg (taz) - Das Amtsgericht Ludwigshafen hat am Mittwoch mit einer einstweiligen Verfügung ein von der Stadtverwaltung verfügtes Raumverbot für eine Volkszählungs–Veranstaltung für unwirksam erklärt. Die SPD–geführte Stadtverwaltung hatte den mit den Grünen bereits abgeschlossenen Mietvertrag für das städtische Jugendhaus gekündigt, weil bei der Veranstaltung zum Boykott aufgerufen werden soll. Das Gericht argumentierte, der Stadt sei schon beim Abschluß des Mietvertrages bekannt gewesen, daß auf dieser Veranstaltung über die Volkszählung diskutiert werden solle. Auch habe die Stadt gewußt, daß „die Partei der Grünen der Volkszählung nicht in allen Punkten aufgeschlossen gegenübersteht“. Der Mietvertrag sei auch rechtsgültig, falls auf der Veranstaltung zum Boykott der Volkszählung aufgerufen werden sollte, „was eine Ordnungswidrigkeit darstellen mag“. Gegen die richterliche Verfügung legte die Stadtverwaltung gestern Einspruch ein. rog
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