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Vobo–Urteil zurückgewiesen

Berlin (taz) - Die Beschwerde des wegen Aufrufs zum Volkszählungsboykott zu 800 DM Bußgeld verurteilten Frank B. hatte Erfolg. Er war als Kontaktperson auf einem Flugblatt der ost–lippischen Vobo–Initiative angegeben (taz 14.8.87). Das OLG Hamm hob das Urteil „wegen fehlerhafter Beweiswürdigung“ auf und wies das Verfahren an das AG Detmold zurück.

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