: Vobo–Urteil ohne Aktenzeichen
Berlin (taz) - Wie die taz–Leser in den eher evangelisch oder atheistisch orientierten Bundesländern bereits gestern erfuhren, hat das Landgericht Karlsruhe einen wichtigen Beschluß in Sachen Volkszählungsboykott gefaßt. Danach ist das Abschneiden der Kennziffern an leeren Fragebögen keine strafbare Sachbeschädigung, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. In der Begründung hatte sich das Gericht, wie schon die Richter des Landgerichts Lübeck, auf die materielle Wertlosigkeit der Volkszählungsbögen berufen. Entsprechend seien auch Boykott– und Schnibbelaufrufe zur Anonymisierung der Zettel keine Aufrufe zu Straftaten. Mit diesem Beschluß erklärte das Gericht Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Informationsmaterialien in den Büros der Pforzheimer Grünen für rechtswidrig. Das Aktenzeichen dieser Entscheidung wäre mit Sicherheit von praktischem Nutzen für die Vielzahl der bisher von Behörden heimgesuchten VolkszählungsgegnerInnen. Nur - gestern feierten (?) auch die Katholiken in Baden–Württemberg Fronleichnam. Ein weltliches Aktenzeichen läßt sich da nicht in Erfahrung bringen. n.
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