: Vobo-Akte weggelegt
Göttingen (taz) — Nach jahrelangem juristischen Gezerre hat die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren gegen eine Volkszählungsgegnerin auf ungewöhnliche Weise beendet. Die Behörde teilte der partei- und fraktionslosen Ratsfrau Vera Hacker mit, um die Angelegenheit „ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zum Abschluß zu bringen“, sollten die Aktenstapel jetzt einfach „weggelegt“ werden. Wegen ihres Boykotts der Volkszählung war Vera Hacker 1989 zu einer Geldbuße von 50 Mark und, nach mehreren erfolglosen Pfändungsversuchen, zu zweitägiger Erwzingungshaft verurteilt worden. Dagegen hatte sie sich mit einem Gnadengesuch an das Justizministerium gewandt. Der Gnadenweg, so die Staatsanwaltschaft, könne aus rechtlichen Gründen nicht beschritten werden, aber man wolle die Sache nun ruhen lassen. Die streitbare Ratsfrau will es dabei nicht bewenden lassen. Sie erwägt, auf einem ordnungsgemäßen Abschluß des Verfahrens zu bestehen.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen