: Vitrinen-Verbot für Nutzhanf
Die „Legalize it!“-Debatte um Haschisch ist in vollem Gange, Hanf als Nutzpflanze steht mit dem Anbau in diesem Jahr am Anfang einer noch ungewissen Karriere. Die Pflanze steht also in der öffentlichen Diskussion wie kaum jemals zuvor. Der Tübinger Kulturwissenschaftler Albert Kunze hat die Ausstellung „Hanf – Baum des Lebens“ konzipiert, die an die Diskussionen rund um die Pflanze anknüpft. Seit November vergangenen Jahres tourt „Baum des Lebens“ durch Deutschland. (Die taz berichtete im Hanf-Special Herbst 1995.) Neben Bild- Text-Tafeln und über 100 Objekten wollte Kunze auch einige Exemplare der Nutzhanfpflanzen ausstellen, die nun auch auf deutschen Feldern wachsen. Doch damit war die Bundesopiumstelle nicht einverstanden.
Auch der THC-arme Nutzhanf fällt nach wie vor unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes. Das wiederum schreibt vor, daß nur Landwirte und einige andere Berufsgruppen die Pflanze anbauen dürfen. Selbst diese Berufsgruppen müssen eine Genehmigung einholen, die an eine weitere Reihe von Kriterien gebunden ist. Eine Ausnahmegenehmigung für seine Wanderausstellung erhielt Kunze nicht. Die Begründung der Bundesopiumstelle: „Es besteht kein öffentliches Interesse“, so der zuständige Fachgebietsleiter Wilhelm Schinkel. „Wir haben strenge Vorgaben.“ Was auf dem Acker steht, darf nicht in die Vitrine. lk
Stationen der Ausstellung „Hanf – Baum des Lebens“: Tübingen 21.3.–16.6., Köln 8. 5.–2.6., Zwickau 17.6.–28.6., Kirchheim/Teck 21.6., Ludwigsburg 21.6.–21.9. Weitere Informationen zu Ausstellung und Begleitprogramm: Kultur publik, 72379 Hechingen, Telefon und Fax (07477) 1606
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