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Visumzwang aufgehoben

Türken können jetzt auch dann in der BRD eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie mit einem Touristenvisum nach Berlin eingereist sind. Betroffen sind vor allem junge türkische Frauen, die ihren in Berlin lebenden Ehemann besuchten, schwanger wurden und anschließend eine „Duldung“ erhielten. Bislang mußten die Frauen, wenn ihr Ehemann genau acht Jahre in der BRD gelebt hatte, in die Türkei zurückkehren und dort ein „Sichtvermerk zur Familienzusammenführung“ einholen. taz

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