: Visumzwang aufgehoben
Türken können jetzt auch dann in der BRD eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie mit einem Touristenvisum nach Berlin eingereist sind. Betroffen sind vor allem junge türkische Frauen, die ihren in Berlin lebenden Ehemann besuchten, schwanger wurden und anschließend eine „Duldung“ erhielten. Bislang mußten die Frauen, wenn ihr Ehemann genau acht Jahre in der BRD gelebt hatte, in die Türkei zurückkehren und dort ein „Sichtvermerk zur Familienzusammenführung“ einholen. taz
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen