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Visumpflicht für Ausländer unter 16

Ausländer unter 16 Jahren aus Jugoslawien, Marokko, der Türkei und Tunesien bedürfen ab heute einer Aufenthaltsgenehmigung. Bisher war dies nicht erforderlich, wenn sich diese Kinder und Jugendlichen nicht länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhielten oder ein Elternteil eine Aufenthaltsgenehmigung besaß, teilte die Senatsinnenverwaltung gestern mit. Personen, die vor dem 15. Januar erlaubt eingereist sind, sich seither rechtmäßig in Deutschland aufhalten und bei denen mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, können bis zum 31. Dezember eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. ADN

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