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VietnamesInnen sollen gehen

■ Bundesverwaltungsgericht: Kein Abschiebeschutz für vietnamesische VertragsarbeiterInnen aus der ehemaligen DDR/ 35.000 Betroffene

Berlin (dpa) – Vietnamesischen GastarbeiterInnen der DDR wird im vereinten Deutschland kein Abschiebeschutz gewährt. Das entschied am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Zur Begründung des mehrere tausend VietnamesInnen betreffenden Urteils hieß es, es sei nicht mit „beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ davon auszugehen, daß es in Vietnam zu einer Bestrafung der Gastarbeiter komme. Mit einem Reintegrationsprogramm zwischen der Bundesrepublik und Vietnam sei vereinbart worden, daß VietnamesInnen, die freiwillig zurückkehren, straffrei bleiben sollen.

Geklagt hatten fünf Vietnamesen aus Bayern, die mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis als Vertragsarbeiter in die damalige DDR gekommen waren. Nach dem Fall der Mauer waren sie nach Bayern übergesiedelt. Aufgrund dieser nach vietnamesischem Recht unerlaubten Ausreise ins Ausland befürchten die Kläger, in ihrer kommunistischen Heimat wegen Republikflucht zu Strafen bis zu zwei Jahren verurteilt zu werden. Zwei gerichtliche Vorinstanzen in Bayern hatten Abschiebeschutz aufgrund einer möglichen Bestrafung bejaht.

Nach Überzeugung des 9. Senats in Berlin ist jedoch eine Strafverfolgung nicht anzunehmen, da nach dem bayerischen Urteil das Reintegrationsprogramm in Kraft getreten sei. Die Anwälte der Vietnamesen hatten geltend gemacht, daß ihren Mandanten wegen „illegalen Aufenthalts“ in Bayern in Vietnam Strafen bis zu zwei Jahren drohen. Soweit die Vietnamesen vorgebracht hätten, sie würden wegen politischer Verfolgung nicht freiwillig zurückkehren wollen, so das Berliner Gericht in seinem Urteil, sei dies für die Entscheidung nicht von Belang. Ihre Asylanträge waren alle rechtskräftig abgelehnt worden.

Nach Einschätzung der Anwälte der vietnamesischen Kläger sind in der Bundesrepublik insgesamt 35.000 VietnamesInnen von der Entscheidung betroffen, allein 5.000 Menschen in Bayern. Zuletzt hatten in diesem Sommer Thüringen und Brandenburg einen Abschiebestopp für VietnamesInnen beschlossen. In Berlin hatten Bündnis 90/Grüne den Innensenator aufgefordert, dem ostdeutschen Beispiel zu folgen. Das Berliner Urteil, das die VietnamesInnen schutzlos macht, dürfte zu heftigen Protesten führen (Az BVerwG 9C 21.92 bis 24.92).

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