: Vierer-Abkommen bald nichtig
Berlin (dpa) - Das Viermächteabkommen über Berlin von 1971 könnte im Zuge der Zwei-plus-vier-Verhandlungen über die äußeren Aspekte der deutschen Einigung für „null und nichtig“ erklärt werden. Diese Einschätzung vertrat der neue sowjetische Botschafter in der DDR, Schikin. Es bestätigt die Verantwortlichkeiten und Vorbehaltsrechte der vier Mächte mit ihren unterschiedlichen Postionen.
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