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Vier Menschen vorsätzlich getötet

■ betr.: „Kontrollierte Eskalation in Bosnien“ etc., taz vom 1.3.94

Mit dem Abschuß der vier Flugzeuge über Bosnien durch die Nato wurden nicht nur die vier Flugzeuge zerstört, sondern mit Sicherheit auch mindestens vier Menschen vorsätzlich getötet. Diese Tötungen bedürfen einer rechtlichen Grundlage, die der Weltsicherheitsrat mangels Kompetenz nicht schaffen konnte. Dennoch sind nach unserem Rechtsempfinden auch Tötungen gerechtfertigt, die erforderlich sind, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auf das eigene Leben oder das eines anderen abzuwehren. Eines Rückgriffs auf Resolutionen der Vereinten Nationen hätte es zur Rechtfertigung des Abschusses der Flugzeuge und der Tötung der Piloten, die ihrerseits gerade Angriffe flogen, nicht bedurft.

Die Tatsache, daß zur Rechtfertigung dennoch angeführt wird, eine solche Lektion sei notwendig gewesen, die Nato habe Konsequenzen demonstrieren müssen oder UN-Resolutionen müßten endlich durchgesetzt werden, erregt Abscheu. All diese Gründe rechtfertigen nicht die Tötung eines einzigen Menschen. Mario Schmid, Freiburg

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