Viele EU-Staaten erschweren Abtreibung: Mit Gott gegen die Selbstbestimmung

Nicht nur Polen beschränkt das Abtreibungsrecht. Auch andere EU-Staaten behandeln Schwangerschaftsabbrüche noch immer restriktiv.

Im Namen des Herrn, der christlichen Hardliner und der Judikative: Antiabtreibungsprotest irgendwo in Europa Bild: reuters

WARSCHAU/BERLIN taz | Obwohl Polens Abtreibungsrecht zu den strengsten in der Europäischen Union gehört – ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter, bei schwerer Schädigung des Fötus oder nach einer Vergewaltigung zulässig – forderte die katholisch-nationale Partei Solidarisches Polen vor Kurzem das totale Verbot jeder Abtreibung. Ein Kind sei immer eine „Gabe Gottes“ und stehe über dem Leben der Mutter.

Fast wäre das Gesetz tatsächlich verabschiedet worden, denn etliche Abgeordnete der liberalen Regierungspartei Bürgerplattform wollten für den Oppositionsvorschlag stimmen. Erst im letzten Moment wurde das „Muttermördergesetz“, wie Feministinnen das Projekt nannten, verhindert. Doch nicht nur in Polen, auch in anderen Teilen der EU wird das Selbstbestimmungsrecht schwangerer Frauen nach wie vor durch die Gesetzgebung beschränkt.

In Zypern etwa sind Schwangerschaftsabbrüche nur unter Bedingungen möglich. Auf der Mittelmeerinsel – die Bewohner sind zu etwa 77 Prozent orthodoxe Christen, die zweitgrößte Religionsgruppe sind Muslime – müssen Schwangere vor einem Abortus zwei Ärzte konsultieren. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Vergewaltigungsopfer. Diesen reicht die Bestätigung der Anzeige der Vergewaltigung bei der Polizei.

Auf den zwischen Großbritannien, Norwegen und Island liegenden Färörer-Inseln sind Schwangerschaftsabbrüche zwar grundsätzlich legal, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Auch nach Vergewaltigungen und bei absehbarer schwere Missbildung des Fötus darf abgetrieben werden. Allerdings muss bei verheirateten Frauen der Ehemann zustimmen. Die überwiegende Mehrheit der Bewohner der zu Dänemark gehörenden Inselgruppe sind protestantische Christen.

Im ebenfalls protestantischen Finnland müssen grundsätzlich ein Arzt oder die staatliche Gesundheitsbehörde einer Abtreibung zustimmen.

Im katholischen Irland ist Abtreibung auch nach fünf Volksabstimmungen in 20 Jahren nach wie vor illegal. Erlaubt ist der Eingriff lediglich, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Immerhin schließt das Suizidgefährdung – nach katholischem Glauben ist Selbstmord eine Todsünde – mit ein. Etwa 6.000 Irinnen treiben jährlich im benachbarten Großbritannien ab, wo der Eingriff legal ist.

Luxemburg fordert von abtreibungswilligen Frauen eine einwöchige Wartezeit zwischen Antrag und Eingriff. Ärzte müssen nicht abtreiben, es sei denn, das Leben der Schwangeren ist in Gefahr. Offizielle Zahlen zur religiösen Zugehörigkeit der Luxemburger gibt es aus gesetzlichen Gründen nicht, aber nach Schätzungen sind etwa 87 Prozent der Einwohner des Herzogtums katholisch.

In den ebenfalls mehrheitlich katholischen EU-Ländern Tschechien und der Slowakei sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich legal – aber Frauen, die abgetrieben haben, dürfen erst sechs Monate nach dem letzten Eingriff erneut eine Schwangerschaft abbrechen.

Im katholischen Portugal muss ein anderer Arzt als der, der den Eingriff vornimmt, bestätigen, dass eine Vergewaltigung stattfand oder Gefahr für das Leben des Kindes besteht. Und im ebenfalls katholischen Spanien muss eine Vergewaltigung bei der Polizei angezeigt worden sein, bevor eine Abtreibung durchgeführt werden darf. Eine absehbare Schädigung des Fötus müssen zwei Spezialisten bestätigen, die den Eingriff nicht vornehmen. Alle Abtreibungen müssen den Gesundheitsbehörden gemeldet werden.

Der Inselstaat Malta schließlich ist das einzige Mitgliedsland der Europäischen Union, in dem Abtreibung grundsätzlich illegal ist. Große Teile der zu 98 Prozent katholischen Bevölkerung wehren sich, zusammen mit Regierung und Klerus, seit Jahren heftig gegen jede Liberalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Das gilt auch dann, wenn diese, wie im Jahr 2000 bei einer Aktion von Abtreibungsbefürwortern, auf Schiffen auf dem Mittelmeer – also nicht auf maltesischem Territorium – durchgeführt werden.

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