: Videoüberwachung vor Gericht
Video-Aufnahmen mit einer Überwachungskamera können rechtswidrig sein. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig hervor. Auslöser für den Prozeß war, daß Hausbesitzer ihr Grundstück mit Bewegungsmeldern, Infrarotnachtsichtgeräten und Videokameras gesichert hatten. Damit konnten jedoch auch die Wege zum Nachbargrundstück beobachtet werden und so jede Bewegung von Familienangehörigen und Besuchern – und zwar rund um die Uhr.
Die Nachbarn verlangten deshalb die Demontage der Überwachungsgeräte. Das Landgericht Itzehoe wies eine entsprechende Unterlassungsklage jedoch ab, denn die Überwacher waren bereit, ihre Video-Kameras so zu fixieren, daß Aufzeichnungen der Wege zum Nachbargrundstück nicht mehr möglich waren. Das OLG bestätigte diese Entscheidung nun, betonte aber zugleich: „Die Herstellung von Bildnissen einer Person kann, auch wenn sie in öffentlichen Bereichen und ohne Verbreitungsabsicht geschieht, einen unzulässigen Eingriff in das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen.“ (Az. 1 U 194/97). dpa
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