piwik no script img

Videoüberwachung vor Gericht

Video-Aufnahmen mit einer Überwachungskamera können rechtswidrig sein. Das geht aus einer gestern veröffentlichten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig hervor. Auslöser für den Prozeß war, daß Hausbesitzer ihr Grundstück mit Bewegungsmeldern, Infrarotnachtsichtgeräten und Videokameras gesichert hatten. Damit konnten jedoch auch die Wege zum Nachbargrundstück beobachtet werden und so jede Bewegung von Familienangehörigen und Besuchern – und zwar rund um die Uhr.

Die Nachbarn verlangten deshalb die Demontage der Überwachungsgeräte. Das Landgericht Itzehoe wies eine entsprechende Unterlassungsklage jedoch ab, denn die Überwacher waren bereit, ihre Video-Kameras so zu fixieren, daß Aufzeichnungen der Wege zum Nachbargrundstück nicht mehr möglich waren. Das OLG bestätigte diese Entscheidung nun, betonte aber zugleich: „Die Herstellung von Bildnissen einer Person kann, auch wenn sie in öffentlichen Bereichen und ohne Verbreitungsabsicht geschieht, einen unzulässigen Eingriff in das geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen.“ (Az. 1 U 194/97). dpa

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen