Videoüberwachung in Einkaufszentren: Kameras in Umkleideräumen
In Einkaufszentren der ECE-Gruppe werden Toiletten und Umkleideräume der Mitarbeiter videoüberwacht. Das ist rechtswidrig, sagen Datenschützer.
HAMBURG dpa/afp | Die großflächige Kameraüberwachung in Einkaufszentren der ECE-Gruppe ist nach Ansicht mehrerer Landesdatenschutz-Behörden rechtswidrig. Es würden Bereiche gefilmt, in denen das weder erlaubt noch notwendig sei, sagte der Hamburger Datenschutzbeauftragte, Johannes Caspar, in der Nachrichtensendung NDR Info. "Die Überwachung verstößt in dieser Form gegen das Bundesdatenschutzgesetz."
Die Hamburger Firma ECE, die in Deutschland 93 Shoppingcenter betreibt und zum Besitz der Otto-Familie gehört, wies den Vorwurf zurück. Über die Rechtmäßigkeit der Kameras soll laut NDR Info das Verwaltungsgericht Hamburg in einem Musterverfahren entscheiden; ein Urteil hätte bundesweite Auswirkungen.
In Absprache mit der Hamburger Behörde hatten Datenschützer in mehreren Bundesländern ECE-Einkaufszentren unter die Lupe genommen. Die beanstandeten Kameras hingen unter anderem in den Eingängen zu Toiletten und Umkleideräumen der Mitarbeiter. Der Sprecher der niedersächsischen Datenschutz-Behörde, Michael Knaps, erklärte: "So kann man sehen, wer sich wo trifft oder wann mit wem auf die Toilette geht. Das geht gar nicht."
Caspars Behörde hatte das Hamburger Alstertal-Einkaufszentrum überprüft und angeordnet, 24 der 75 aufgehängten Videokameras abzubauen. ECE weigerte sich aber, dem nachzukommen. "Die Kunden haben den Anspruch, dass sie in unseren Einkaufszentren sicher unterwegs sein können. Sie verlangen heute sogar, dass es solche Einrichtungen gibt und wir weisen an jedem Eingang auf die Videoüberwachung hin", sagte Sprecher Christian Stamerjohanns.
Den Vorwurf der ständigen Videoüberwachung wies er zurück. Die Aufnahmen würde nicht ausgewertet; nur bei Straftaten würden die Bilder an die Behörden weitergegeben. Die ECE-Gruppe gehört zum Besitz der Otto-Familie und betreibt in Deutschland 93 Einkaufszentren.
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