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Victor, Victoria

Berlin (dpa/taz) – Eine Frau darf sich nicht Victor nennen. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht festgestellt und einer Klägerin das Führen dieses Vornamens verweigert. Die Frau hatte geltend gemacht, daß Männern auch der Vorname Maria gegeben werden dürfe. Ihrem persönlichen Interesse an einer bestimmten Namensgebung gebühre Vorrang vor dem gesellschaftlichen Interesse, aus dem Namen auf das Geschlecht einer Person schließen zu können. Ihrem ebenfalls geänderten weiblichen Vornamen hatte sie den Namen Victor anfügen wollen. Das Gericht meinte jedoch, grundsätzlich dürften Männer nur männliche Vornamen, Frauen nur weibliche erhalten. Maria als Männername sei eine Ausnahme. Die Identifizierung des Geschlechts einer Person allein durch den Vornamen sei „Ausdruck der sozialen Ordnungsfunktion der Namensgebung“ und für das soziale Zusammenleben von wesentlicher Bedeutung.

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