■ Verzählt: Volkszählungsboykott
HLT R Als eindeutig rechtswidrig hat das Verwaltungsgericht Hildesheim Heranziehungsbescheide in der niedersächsischen Gemeinde Eschershausen abgeurteilt. Die Bescheide waren vom Ordnungsamt der Stadt und nicht von der Erhebungsstelle ausgestellt, was nach Meinung der Richter nicht zulässig ist. Jetzt hat die Gemeinde den Bescheiden einfach wieder das alte Etikett „Erhebungsstelle“ umgehängt, obwohl Bürger der Gemeinde in der örtlichen Erhebungsstelle schon lange niemanden mehr erblickt haben (AZ 2 Hi VG D 64/87). In Bad Kreuznach hat jetzt die Erhebungsstelle die Heranziehungsbescheide in Hinblick auf ein anstehendes Musterverfahren zurückgestellt. Den vollen Namen der klagenden Person teilte man sämtlichen Betroffenen schriftlich mit. Das ist Datenschutz! Sehr tolerant zeigte sich die Erhebungsstelle Böblingen auf die besorgte Nachfrage eines britisches Ehepaares, warum denn auch die Religionszugehörigkeit erfragt würde: „If you do not wish to answer to question no. 4 dont do it. Germany is a democratic country.“ Na bitte! Längst nicht alles Lebendige ist vom Anti–Zähl–Bazillus befallen. Das Statistische Bundesamt konnte jetzt mit der Erfolgsmeldung einer erfolgreichen Viehzählung aufwarten: gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Rinder um 2,5 5 Trickserien der Bauern, die für ihre Schafe und Rinder den Bogen ausfüllen mußten - unkontrollierbar. taz–vobo–Telefon 11–15 Uhr, 030/4609236 (keine Beratung). FORTSETZUNG VON SEITE 1
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