: Verwirrung um drohende Räumung
■ Antrag zum Vorgehen gegen zwei besetzte Häuser in Friedrichshain soll angeblich der Innenverwaltung vorliegen
Nach übereinstimmenden Informationen aus dem Senat und dem Bezirksamt Friedrichshain soll die Polizei in Friedrichshain in Kürze zwei besetzte Häuser räumen. Eine entsprechende interne Mitteilung, so hieß es, liege derzeit bei Innensenator Dieter Heckelmann (CDU). Bei den Häusern handele es sich um ein Haus in der Rigaer Straße sowie um die Schreinerstraße 47. Dieses Haus wurde bereits im April 1993 von der Polizei durchsucht, um ein Anti-Olympia-Transparent zu entfernen. Wie die taz weiter erfuhr, hätten die Privateigentümer beider Häuser, die seit dem 1. Januar 1993 aus der Verwaltung durch die Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain (WBF) entlassen wurden, einen Antrag auf Räumung gestellt.
Würde Heckelmann einem solchen Räumungsbegehren stattgeben, würde er sich damit gegen eine Absprache mit dem Bausenat vom Frühjahr diesen Jahres stellen. Damals hatte Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) in Übereinkunft mit der Innenverwaltung erklärt, daß im Falle derjenigen Häuser, die seit längerem besetzt seien, die aber noch keine Verträge hätten, nur eine gerichtliche, nicht aber eine polizeiliche Räumung in Frage komme. Nagels Sprecherin, Petra Reetz, bekräftigte gestern noch einmal diese Position: „Es ist nicht Sache der Landesregierung, sondern der Eigentümer, sich mit den Besetzern auseinanderzusetzen.“ Die Mitteilung über eine anstehende Räumung sei ihm allerdings nicht bekannt.
Der Sprecher des Innensenators, Hans-Ulrich Bonfert, wollte diese Position gestern allerdings nicht bestätigen, räumte aber ein, daß die Polizei auf Antrag des Eigentümers alleine nicht räumen werde: „Die Polizei“, so Bonfert, „leistet Amtshilfe, das andere müssen die Gerichte entscheiden.“
In der Vergangenheit hatte es in Friedrichshain immer wieder Konflikte zwischen Eigentümern und WBF einerseits, den Bewohnern der elf Häusern andererseits gegeben, die noch ohne Mietverträge dastehen. In der Rigaer Straße 83 etwa hatte die WBF über eine einstweilige Verfügung bei Gericht versucht, die Räumung durchzusetzen. Diese konnte in letzter Sekunde allerdings dadurch verhindert werden, daß die BesetzerInnen selbst vor Gericht gingen und sich durch eine Feststellungsklage bestätigen ließen, daß die Besetzung durch die WBF seit längerem geduldet wurde. Die einstweilige Verfügung auf Räumung wurde daraufhin abgewiesen.
Ohne Erfolg blieb bisher auch das Drängen zweier Eigentümer, daß die Wohnungsbaugesellschaft ihre Häuser „besetzerfrei“ zu übergeben habe. Sowohl die Scharnweberstraße 28 als auch die Rigaer Straße 77, erklärte WBF- Justitiar Batschulat, seien bzw. würden demnächst im bisherigen Zustand übergeben. Nicht äußern wollte er sich jedoch zu der Frage, ob die WBF in anderen Fällen Räumungsklagen anstreben werde. Uwe Rada
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