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Verweigert wird nur noch schriftlich

Ministerium legt Gesetzentwurf für das Ende der mündlichen Gewissensprüfung von Soldaten und Reservisten vor

FREIBURG taz ■ Die Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer werden endgültig abgeschafft. Dies ist der Inhalt eines Arbeitsentwurfs des Familienministeriums, der der taz vorliegt. Nach diesem sollen künftig auch Soldaten, Reservisten und Einberufene ihre Gewissensentscheidung im schriftlichen Verfahren begründen. Alle übrigen Antragsteller werden seit 1983 auf schriftlichem Wege geprüft.

„Wir wollen, dass alle Kriegsdienstverweigerer das bessere und einfachere Verfahren erhalten“, sagte gestern eine Sprecherin des Familienminsteriums zur taz. In der Begründung des Gesetzentwurfs ist dabei vor allem von den Einsparmöglichkeiten die Rede: Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, die aus der Wehrverwaltung stammen, können künftig anderen Aufgaben nachgehen. Bürger müssen nicht mehr als Beisitzer gewählt werden. Reisekosten für Antragsteller entfallen.

Kritik am bisherigen mündlichen Verfahren wird – wohl aus Rücksichtnahme gegenüber dem bisher zuständigen Verteidigungsministerium – keine geübt. Allerdings hat Familienministerin Renate Schmidt (SPD) das mündliche Verfahren erst vor drei Monaten als „willkürlich“ kritisiert. Damals war sie noch Präsidentin der Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen.

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