: Verwarnung für Liebe im Knast
Wegen einer sexuellen Beziehung zu einem Häftling ist eine Gefängniswärterin der Justizvollzugsanstalt Tegel gestern gerichtlich verwarnt worden. Das Amtsgericht Tiergarten setzte eine Strafe von 3.000 Mark zur Bewährung aus. Die Wärterin und ihr Geliebter hatten sich 1996 dreimal heimlich an Urlaubswochenenden in ihrer Wohnung getroffen. Nachdem das Paar händchenhaltend auf dem Kurfürstendamm erwischt worden war, mußte die Frau das inzwischen beendete Verhältnis gegenüber Vorgesetzten zugeben. Der inzwischen mit einer anderen Frau verheiratete Ex-Häftling hatte die Beziehung bestätigt. Angesichts seiner Statur nahm das Gericht keinen sexuellen Mißbrauch an. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen