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Verwaltungsdaten im Netz verfügbarHamburg wird transparent

Ab dem 1. Oktober ist Hamburg bundesweiter Vorreiter bei der Transparenz seiner Behörden. Alle relevanten Verwaltungsdaten sind dann frei im Netz verfügbar.

HAMBURG taz | Am 1. Oktober startet das Hamburger Transparenzportal und damit eine Zeitenwende in der Verwaltung. Es handelt sich um den Abschied vom Amtsgeheimnis und um eine Öffnung der Verwaltung: Ihr Vorgehen wird nun sicht- und überprüfbar.

Vertrauen soll es schaffen

Nachdem das Transparenzgesetz 2012 durch das Volksbegehren „Transparenz schafft Vertrauen“ angestoßen wurde, setzte es die Bürgerschaft in einem Schnellverfahren um. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes müssen Behörden sämtliche Vorgänge selbständig im Informationsregister veröffentlichen, welches unter transparenz.hamburg.de im Internet frei verfügbar ist.

Darunter fallen sämtliche Mitteilungen des Senats an die Bürgerschaft, Geo und Umweltmessdaten, Baugenehmigungen, Subventionen, Zuwendungen, amtliche Statistiken und vieles mehr. Bei der zuständigen Justizbehörde liegen bereits umgerechnet über 33 Millionen Blatt Papier zur Veröffentlichung bereit. Diese sind maschinenlesbar und können mit einer Volltextsuche ausgewertet und durchsucht werden.

Die Veröffentlichungspflicht gilt auch für Unternehmen, die mehrheitlich der Stadt gehören. Die Handelskammer Hamburg sieht deswegen eine Gefahr für Geschäftsgeheimnisse. Dem widerspricht Michael Hirdes vom Chaos Computer Club. „Ich habe in meinem Leben noch keine Geschäftsgeheimnisse in Verträge geschrieben.“

Präventive Wirkung

Transparency International sieht sogar eine präventive Wirkung in dem Gesetz. Niemand würde „faule Verträge“ unterzeichnen, wenn er jederzeit entdeckt werden könne. Verträge müssen zudem mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht werden. In dieser Zeit sind Einsprüche möglich. Doch auch die Transparenz hat ihre Grenzen: Personenbezogene Daten, Betriebs und Geschäftsgeheimnisse werden geschwärzt.

Andere Nordländer schauen interessiert nach Hamburg: Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben eine Erhöhung der Transparenz nach Hamburger Vorbild im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Bremen hat bereits ein Informationsfreiheitsgesetz, das inhaltlich jedoch nicht an das Hamburger Modell heranreicht.  

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