Verwaltung prüft Gesetzesverstoß: Bursche hat sich nicht angemeldet
Dem ehemaligem Staatsekretär Michael Büge drohen juristische Konsequenzen wegen seinem neuem Job bei der Bürgerhilfe.
Der Wechsel von der Sozialverwaltung zu einem freien Träger der Obdachlosenhilfe hat womöglich juristische Konsequenzen für Michael Büge. Die Verwaltung prüft, ob der ehemalige Staatssekretär gegen das Beamtenstatusgesetz verstoßen hat. Demzufolge müssen Beamte im Ruhestand ihrem ehemaligen Dienstherren eine neue Tätigkeit unter bestimmten Bedingungen anzeigen. Und zwar immer dann, wenn der neue Job mit der alten Tätigkeit „im Zusammenhang steht“ und wenn dadurch „dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können“. Die Betonung liegt dabei auf „können“ – die Möglichkeit reicht schon. Die Verwaltung prüft dann den Vorgang. Wenn sie zu dem Ergebnis kommt, dass eine solche Beeinträchtigung wirklich zu befürchten ist, muss sie den neuen Job verbieten.
Der CDU-Politiker Büge wurde vor neun Monaten als Staatssekretär gefeuert, weil er die Mitgliedschaft in der rechten Burschenschaft Gothia nicht – wie von ihm angekündigt – aufgeben wollte. Seit diesem Monat ist er Geschäftsführer der Bürgerhilfe. Die Einrichtung mit ihren rund 90 Mitarbeitern bietet an 15 Standorten betreutes Wohnen für Obdachlose. Über die Höhe des Zuschusses für die Bürgerhilfe entscheidet Büges alter Arbeitgeber, die Sozialverwaltung. In seinem neuen Job ist Büge dafür verantwortlich, die Vereinbarungen mit seinem alten Arbeitgeber zu unterzeichnen – jedenfalls war es bisher bei der Bürgerhilfe üblich, dass der Geschäftsführer das machte.
Den neuen Job hat Büge, Beamter im Ruhestand, jedoch seinem alten Dienstherren nicht angezeigt. Ob das notwendig gewesen wäre und welche Konsequenzen das hat, „das prüfen wir derzeit“, so Constance Frey, Sprecherin von Sozialsenator Czaja. Büge hat auf eine taz-Anfrage nicht reagiert.
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